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„Heckenschnitt ab 1. März: Was Sie über das Vogelschutzgesetz wissen müssen“.

Der Frühling steht vor der Tür und mit ihm die ersten Gedanken an Gartenarbeit und die Pflege der grünen Oasen rund ums Haus. Doch bevor man zur Heckenschere greift, sollte man sich bewusst sein, dass es beim Schneiden von Hecken und beim Entfernen von Bäumen gesetzliche Einschränkungen gibt, insbesondere wenn es um den Schutz unserer gefiederten Freunde geht.

 

Nach dem Vogelschutzgesetz ist es ab dem 1. März verboten, Hecken zu entfernen oder zu roden. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie den Heckenschnitt komplett einstellen müssen. Sie dürfen Ihre Hecken weiterhin schneiden, solange Sie keine Pflanzen entfernen oder roden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Brut- und Nistplätze vieler Vögel, die in Hecken und Sträuchern ihre Rückzugsmöglichkeiten finden.

 

Wichtig ist, dass das Gesetz auch für Bäume gilt, insbesondere in gärtnerisch genutzten Anlagen. Das Schneiden von Bäumen ist weiterhin erlaubt, aber auch hier sind die Bestimmungen des Vogelschutzgesetzes zu beachten. Das Entfernen von Nestern oder Nestern im Bau ist strengstens verboten, da es den Lebensraum unserer gefiederten Nachbarn gefährden kann.

 

Vor dem 1. März sollten Sie besonders auf die Aktivitäten der Vögel in Ihren Bäumen und Sträuchern achten. Der Nestbau kann je nach Witterung schon früher beginnen und darf nicht gestört werden. Vermeiden Sie Eingriffe, die den Lebensraum der Vögel beeinträchtigen könnten.

 

Wenn Sie unsicher sind oder Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team informiert Sie gerne über die Bestimmungen des Vogelschutzgesetzes und hilft Ihnen bei der richtigen Pflege Ihres Gartens.

 

Der Schutz unserer gefiederten Mitbewohner sollte bei der Gartenarbeit immer im Vordergrund stehen. Wer die gesetzlichen Bestimmungen einhält und auf die Bedürfnisse der Vögel achtet, trägt dazu bei, ihren Lebensraum und die Natur in unserer Umgebung zu erhalten.

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